ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
CHRISTINA DAGES PHOTOGRAPHY
§ 1 Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen, Aufträge und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Anderweitige Nutzungsbedingungen müssen gesondert vereinbart werden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
Anderenfalls darf das Bildmaterial nicht genutzt werden.
§ 2 Auftragsabwicklung
1. Bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzungsaufnahme sind Art und Umfang der Nutzung anzugeben. Im Falle der Werbung ist auch das Produkt anzugeben.
2. Stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit der angegebenen Nutzung überein, so gilt ein Nutzungsrecht als nicht erteilt.
3. Werden Kostenvoranschläge unterbreitet, so sind diese grundsätzlich unverbindlich. Wird ein Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, wird dies mitgeteilt, sobald es absehbar ist.
4. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt werden. Für Fristüberschreitungen wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet.
5. Werden Leistungen Dritter benötigt, so ist der Fotograf berechtigt, diese für den Kunden zu erwerben.
§ 3 Urheberrecht
1. Der Kunde erkennt die Urheberschaft des Fotografen an.
2. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Dies gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien.
3. Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen. Es wird ausschließlich vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial.
§ 4 Nutzungsrecht
1. Der Fotograf überträgt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen sind auch Nutzungen im Internet zeitlich begrenzt.
2. Die Nutzung durch Dritte bedarf in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.
3. Die Einräumung von ausschließlichen, zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechten bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten.
4. Die Speicherung oder Vervielfältigung auf Datenträgern bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen und ist gesondert zu vergüten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn dieses zur technischen Verarbeitung und Verwaltung im Rahmen der eingeräumten Nutzung erforderlich ist.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Jede Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials ist ohne Zustimmung des Fotografen untersagt.
7. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
8. Werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt, so bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden bzw. verwenden zu lassen.
§ 5 Honorar
1. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars und etwaiger Auslagen erwirbt der Kunde keiner1ei Nutzungsrechte.
3. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung. Ist kein Honorar vereinbart worden, ist das übliche Honorar des Fotografen geschuldet. Hilfsweise bestimmt sich das Honorar nach der Tabelle der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Abgaben.
4. Wird die vorgesehene Produktionszeit ohne Verschulden des Fotografen überschritten, so ist die vereinbarte Vergütung bei einem Pauschalhonorar angemessen zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
5. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Kunden zu tragen.
6. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7. Werden vom Kunden Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen gewünscht, sind diese als eigenständige Leistungen gesondert zu vergüten.
8. Im Falle einer Kündigung ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Fotografen steht es frei einen Pauschalbetrag von 15% des vereinbarten Gesamthonorars geltend zu machen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der dem Fotografen zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Unabhängig davon hat der Kunde alle angefallenen Nebenkosten zu erstatten.
9. Das Honorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
10. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät spätestens nach 30 Tagen in Verzug.
§ 6 Gewährleistung
1. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
2. Grundsätzlich werden die Werke für die Abnahme durch den Fotografen ausgewählt. Überlässt der Fotograf dem Kunden mehrere Werke zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Werke unverzüglich zu vernichten.
3. Mängelrügen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung zu erheben. Anderenfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß.
4. Wünscht der Kunde, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat der Fotograf dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden.
§ 7 Haftungsbegrenzung
1. Der Fotograf haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens und, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Verletzt der Fotograf fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Fotografen nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
3. Im Übrigen ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Fotografen für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Christina Dages Fotografie
Beethovenstraße 8/1
79312 Emmendingen
T +49 (0)175 3578622
E mail@ChristinaDages.de
W www.ChristinaDages.de
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